Geschichte der Europäischen Union

Alles begann nach dem II. Weltkrieg. Wir Deutschen wurden damals verständlicherweise als sehr kriegerisch betrachtet. Das ist auch kein Wunder, wir hatten 2 Weltkriege innerhalb sehr kurzer Zeit angezettelt. Wir haben beide verloren, aber die Gefahr eines 3. Weltkrieges, der von uns ausgehen könnte, hatten die Menschen um uns herum im Kopf. 

Auf der einen Seite war nach Kriegsende der kapitalistische Westen, auf der anderen die sozialistische Sowjetunion. Beide Systeme sind nicht gut miteinander vereinbar und stehen sich feindlich gegenüber. Es brauchte auf Westseite mehr Macht als ein Land allein aufbringen konnte. 

 

1949 bereits hatten sich 10 europäische Staaten im Europarat gefunden. Sie wollten mehr Frieden, Wohlstand und Demokratie auf unserem Kontinent erreichen. Der Europarat hatte seinen Sitz in der französischen Stadt Straßbourg. Im Europarat konnte man sich allerdings nicht darauf einigen, bestimmte Entscheidungen dort für alle Nationalstaaten zu treffen und damit den Regierungen dieser Länder die Macht zu diesen Entscheidungen zu entziehen. Das wollten sie einfach nicht haben. Sie wollten souverän bleiben.

 

Souveränität ist ein wichtiges Wort in der Europäischen Union und generell dann, wenn über Staaten gesprochen wird. Es bedeutet, dass jeder Staat über sich selbst und seine Ausgestaltung (z.B. als Demokratie, Monarchie oder Diktatur) bestimmen und von anderen Staaten unabhängig sein darf. Verletzt ein Staat die Souveränität eines anderen Staates, ist das ein kriegerischer Akt.

Das jeweilige Staatsoberhaupt kann z.B. nur eine Person sein - ein König oder Diktator. Diese Person bezeichnet man als Souverän. Hat das Volk diese Macht insgesamt, wie in einer parlamentarischen Demokratie (wir haben eine solche), ist das Volk der Souverän. Man bezeichnet das dann als Volkssouveränität. Das Volk hat die Staatsgewalt inne und lässt sie von ihren gewählten Vertretern ausüben, weil nicht alle gleichzeitig die damit verbundenen Aufgaben erledigen können.
Jeder erwachsene Angehörige des Volkes kann sich zum Volksvertreter wählen lassen. Das heißt: auch Du!

 

Auf die Übertragung von Teilen der Souveränität der Mitgliedsländer auf den Europäischen Rat konnte man sich damals also nicht einigen. 

 

Am 9. Mai 1950, genau 5 Jahre nach Kriegsende, schlug Robert Schuman, französischer Außenminister, etwas Geniales zur Friedenssicherung vor: nur die Stahl- und Kohle-Industrie sollten europaübergreifend gemeinsam verwaltet werden. Das hatte viele Vorteile, denn diese beiden Industrien sind zentrale Branchen für eine Aufrüstung. Ohne Energie (Kohle war damals der wichtigste Energielieferant, heute sind das Erdöl und Erdgas) und das Baumaterial Stahl können keine kriegswichtigen Strukturen aufgebaut werden. Stahl braucht man für Waffen und Panzer, Kohle, um Menschen und Maschinen zu bewegen.

Weltkulturerbe Völklinger Hütte | By Lokilech [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html), CC-BY-SA-3.0 or CC BY-SA 2.5-2.0-1.0], via Wikimedia Commons
Weltkulturerbe Völklinger Hütte | By Lokilech [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html), CC-BY-SA-3.0 or CC BY-SA 2.5-2.0-1.0], via Wikimedia Commons

Der Oberbegriff für die Kohle- und Stahlindustrie ist Montanindustrie. Durch die gemeinsame Kontrolle der Montanindustrie kann nicht eines der beteiligten Länder heimlich aufrüsten und die anderen Länder überfallen. 

 

Am 18. April 1951 wurde der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) unterzeichnet. Sie wurde und wird noch immer von vielen als Montanunion bezeichnet.

Der Vertrag gab den Mitgliedsstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Holland das Recht, Stahl und Kohle miteinander ohne Zölle ein- und auszuführen. Diese 6 Staaten sind die Gründungsmitglieder der EU und die EGKS ist die Organisation, aus der die heutige EU hervorging.

Das Besondere ist die überstaatliche Organisation: Nicht die Mitgliedsstaaten regelten den grenzüberschreitenden Handel, sondern die EGKS selbst. Die überstaatliche Regelung wird auch als supranational bezeichnet und ist bis heute ein wichtiges Merkmal der EU.

 

Noch 1957 wird die Montanunion im "Vertrag von Rom" erweitert zum Europäischen Markt, sodass auch andere Wirtschaftsprodukte frei zwischen den Mitgliedsstaaten gehandelt werden konnten. Die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) war entstanden.

Bis in die 70er Jahre hinein blieben die 6 Staaten unter sich. 1973 traten Dänemark, Großbritannien und Irland bei.

Die Ölkrise in den 70ern und die Öffnung der Mauern durch den Zerfall des Kommunismus in der DDR und anderen sozialistischen Staaten Europas in den 80/90er Jahren werden weitere gemeinsame Handlungsfelder der inzwischen schon starken EU und seiner Organe erschlossen. Es bestehen die bis heute wirkenden 4 Grundfreiheiten:

  1. freier Verkehr von Waren (jede Firma in einem EU-Land darf ihre Waren zollfrei in der gesamten EU verkaufen)
  2. freier Verkehr von Dienstleistungen (jede Firma in einem EU-Land darf Dienstleistungen in der gesamten EU anbieten, ohne Zoll zahlen zu müssen)
  3. freier Verkehr von Personen (jeder EU-Bürger darf sich in jedem EU-Land niederlassen und dort arbeiten)
  4. freier Verkehr von Kapital (jeder Kaiptalgeber in einem EU-Land darf sein Geld in jedes EU-Land zollfrei transferieren).

Hinzu kommen die passfreie Reisemöglichkeit innerhalb der EU und die Möglichkeit, in jedem EU-Land studieren zu dürfen.

 

Erweiterungen der EU | By Maximilian Dörrbecker (Chumwa) (Own work, using this base map by Alexrk2) [CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons
Erweiterungen der EU | By Maximilian Dörrbecker (Chumwa) (Own work, using this base map by Alexrk2) [CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0)], via Wikimedia Commons

Weitere 10 Länder traten der EU im Jahr 2004 bei, 2007 kamen Rumänien und Bulgarien dazu. Mittlerweile hat die EU 28 Mitgliedsstaaten und es ist fast leichter, die 24 Länder aufzuzählen, die NICHT Mitglied der EU sind. Dazu gehören z.B. die Schweiz, Türkei, Russland, Serbien oder Vatikanstadt. Und bald gehört durch seinen Austritt (allgemein bekannt als BREXIT) auch Großbritannien wieder dazu.

 

 

Seit 1.1.2002 zahlt man in fast allen Mitgliedsstaaten mit dem Euro. Neben der Wirtschaftsunion wurde damit die Währungsunion etabliert.


Ziele der EU

Die Ziele der EU sind vielfältig und umfassen wirtschaftliche, politische und soziale Ziele.

Als wichtigstes Ziel wird die Wahrung von Frieden und Sicherheit genannt. Frieden und Sicherheit soll es im EU-Raum geben, aber auch weltweit.

Die 500 Millionen EU-Bürger sollen freizügig reisen und handeln dürfen und sich gleichzeitig auf die Sicherheit durch einen Rechtsstaat verlassen können - ohne Diktaturen.

Die EU setzt sich für Nachhaltigkeit ein. Diesen Begriff hatte ich im Kapitel "Umgang mit Ressourcen" erklärt. Dazu gehören eine stabile Währung und Wertbeständigkeit.

Claudia Schmidt, eine österreichische Abgeordnete im EU-Parlament, erklärt auf ihrer Website:

Die EU ist eine Union der solidarischen Zusammenarbeit: Sie bekämpft Ausgrenzung und Diskriminierung, fördert Solidarität zwischen Generationen, Regionen und Mitgliedsstaaten. Zugleich wahrt sie den Reichtum der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Europäischen Union.

 

Wie die EU ihre Ziele umsetzt, kannst Du in einer Broschüre der EU selbst nachlesen.